Stand: Februar 2025


1. Allgemeines

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jedes Vertrages mit der Brixon Group Ltd., Level 4, Centris Business Gateway, Triq Is-Salib Ta' L-Imriehel, Birkirkara CBD 3020, Malta. Verkauf, Lieferung und Leistung erfolgt nur zu den nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

2. Angebote, Vertragsabschluss

Mit der Auftragserteilung an die Brixon Group Ltd., gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Angebote der Brixon Group Ltd. sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Brixon Group Ltd. eine Bestellung oder Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt oder der Kunde ein Angebot unterzeichnet und schriftlich zurücksendet.

3. Abrechnung & Zahlungsbedingungen

3.1 Abrechnung von Laufzeitverträgen

Die Rechnungsstellung für Laufzeitverträge erfolgt monatlich im Voraus zum Monatsbeginn.

3.2 Abrechnung von Einmal-Leistungen

Einmalige Leistungen werden nach Abschluss der Arbeiten abgerechnet. Für einmalige Leistungen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 5.000 EUR netto sind 50 % der Auftragssumme nach Auftragsvergabe zu zahlen. Der verbleibende Restbetrag ist nach Abschluss des Projekts fällig.

3.3 Abrechnung von stundenbasierten Leistungen

Werden Leistungen erbracht, die auf Basis zeitlicher Aufwände abgerechnet werden, werden diese zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Falls kein Stundensatz vereinbart wurde, gilt ein Stundensatz von 160,- EUR netto pro Stunde. Die Abrechnung erfolgt im Viertelstunden-Takt, pro Arbeitseinsatz werden jedoch mindestens 30 Minuten abgerechnet.

3.4 Abrechnung von Werbebudgets

Läuft die Abrechnung des Werbebudgets des Kunden für Plattformen wie Meta oder Google über die Agentur, so stellt die Agentur das geplante Werbebudget im Voraus in Rechnung. Die exakte Abrechnung folgt immer mit der darauffolgenden Rechnungsstellung, bei der das tatsächlich eingesetzte Werbebudget angegeben wird und die Vorauszahlung für den Folgemonat wiederum abgerechnet wird. Wird ein Lastschriftmandat erteilt, erfolgt eine wöchentliche Abbuchung des ausgegebenen Werbebudgets, ohne dass es einer Vorauszahlung bedarf.

3.5 Abrechnung von zusätzlichen Aufwänden

Sollten im Rahmen der vereinbarten Leistungen zusätzliche Aufwände entstehen, die in ihrer Höhe mehr als 10% des betroffenen Angebotspostens übersteigen, wird der Kunde vorab hierüber informiert. Zusätzliche Aufwände werden in diesem Fall erst nach Zustimmung des Kunden ausgeführt und in Rechnung gestellt. Andernfalls ist die Abrechnung dieser Zusatzaufwände auch ohne Zustimmung des Kunden erlaubt.

4. Geheimhaltung, Datenschutz